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Außendienst- und Vertriebsseminare wieder am 09.11 und 19.11.2012 in Göttingen! Druckansicht Artikel per Email verschicken

Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack veranstaltet in Göttingen zweimal jährlich - jeweils im Frühjahr und im Herbst - detaillierte Seminare zu praxisnahen Themen des Außendienst- und Vertriebsrechts. Das nächste Seminar zum Handelsvertreterrecht findet statt am 09.11.2012 und zum Versicherungsvertreterrecht am 19.11.2012. Über die Einzelheiten werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Die Schwerpunkt-Themen der Seminar-Veran­stal­tungen werden voraussichtlich u.a. sein:

Handelsvertreterrecht/Warenvertrieb:

  • Rechte und Pflichten des Handelsvertreters 
  • Konkurrenzverbot des Handelsvertrets/ Treuepflichten des Unternehmers  
  • Provision des Handelsvertreters 
  • Wie lassen sich Leistungsanreize durch Vergütung schaffen?
  • Buchauszug
  • Können vertragliche Regelungen vom Unternehmer einseitig geändert werden?
  • Darf ein Handelsvertreter freigestellt werden?
  • Auswirkungen der Neuregelung des § 89 b HGB auf die Berechnung und Höhe des Ausgleichsanspruchs
  • Einstands- und Nachfolgevereinbarungen/ Alternativen


Recht der Versicherungs-, Bausparkassen- und Finanzdienstleistungsvertreter:

  • Ausgleichsanspruch - Novellierung des § 89 b HGB
  • Update zur "Scheinselbständigkeit" 
  • Tipps und Hinweise zur Vertragsoptimierung  
  • Vertrieb von Finanzdienstleistungen
  • Optimierung Haftungsmanagement
  • Vertragsbeendigung, Ansprüche und Fristen
  • Wettbewerb und Datenschutz
  • Buchauszug
Aktuelles

Unser aktueller Beitrag
in der Zeitschrift
"salesbusiness":
fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung
auch ohne Abmahnung
wirksam bei
schwerwiegendem
Vertragsverstoß

Kostenfrei vom Unter-
nehmer zur Verfügung
zu stellende Unterlagen
i.S.d. § 86 a HGB


Zur Beurteilung der
"Scheinselbständigkeit"
eines Vertreters